Gerichte

Amtsgericht - Arbeitsgericht

Für alle zivilrechten Streitigkeiten - ausgenommen aus Arbeitsverhältnissen - sind die Amtsgerichte zuständig.
Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, d.h. Sie können sich auch selbst vertreten.

Bei einem Gegenstandswert über 5.000,00 € ist das Landgericht zuständig. Hier müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt w/m vertreten lassen.


Amtsgerichte

Für die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruches füllen Sie bitte das Formular Mahnbescheid Amtsgericht auf der Seite Mahnbescheid Amtsgericht aus.

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Mahnbescheid

Arbeitsgerichte

Für die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruches aus einem Arbeitsverhältnis wählen Sie bitte das
Formular Mahnbescheid Arbeitsgericht.

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Im Zweifel oder bei Problemen beim Ausfüllen senden Sie uns bitte eine Email unter info@mahnbescheid24.net
oder rufen Sie uns an unter der Rufnummer 09001 - 800808 1,99 € aus dem deutschen Festnetz; ggf. können Mobilfunkpreise abweichen.

Nach Mandatserteilung teilen wir Ihnen gerne unsere kostenfreie Internet-Telefonnummer oder Skype Telefonnamen zum telefonieren oder chatten mit.


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