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FAQ Fragen und Antworten
Alle Kosten des Mahnverfahrens werden in den Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid aufgenommen, sodass Sie auch die Kosten des Mahnverfahrens vollstrecken können
Ja. Der Schuldner kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Widersprüch erheben. Das Mahnverfahren wird nur dann weitergeführt, wenn der Antragssteller dies beantragt hat und die weiteren Gerichtsgebühren bezahlt.
Ja. Der Schuldner kann gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch erheben. Das Verfahren wird dann an das örtlich zuständige Gericht abgegeben. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann jedoch vollstreckt werden.