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Sie haben erfolgreich ein Mahnverfahren gegen einen Ihrer Schuldner betrieben und möchten nun die Zwangsvollstreckung einleiten?
Oder Sie sind nach dem erfolgreichen Abschluss eines Gerichtsverfahren im Besitz eines Urteils, mit dem der Schuldner zur Zahlung verurteilt wurde und wollen nun endlich Geld sehen?
Vielleicht liegt auch der erste erfolglose Vollstreckungsversuch länger zurück und Sie wissen, dass der Schuldner nun wieder zu Geld gekommen ist?
Wir betreiben für Sie die Vollstreckung Ihrer Titel. Dabei bleiben wir immer "am Ball" und schöpfen alle Möglichkeiten aus, um zu einer erfolgreichen Vollstreckung zu gelangen.
Die Kosten des Mahnverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert.
Keine versteckten Kosten. Keine Nachbelastungen.
Die nachfolgenden Kosten beinhalten alle Kosten für den Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, einschließlich Umsatzsteuer.
Denn ein Mahnbescheid ohne Vollstreckungsbescheid ist letztendlich wertlos.
Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten betragen bei einem Gegenstandswert von
bis 300,00 € 76,55 €
bis 600,00 € 119,39 €
bis 900,00 € 162,23 €
bis 1200,00 € 203,03 €
bis 1500,00 € 243,73 €
bis 2000,00 € 297,71 €
bis 2500,00 € 351,69 €
bis 3000,00 € 405,67 €
bis 3500,00 € 459,65 €
bis 4000,00 € 513,63 €
bis 4500,00 € 567,61 €
bis 5000,00 € 621,59 €
bis 6000,00 € 695,13 €
bis 7000,00 € 768,68 €
bis 8000,00 € 842,22 €
bis 9000,00 € 915,77 €
bis 10000,00 € 989,31 €
bis 13000,00 € 1.072,21 €
bis 16000,00 € 1.155,11 €
bis 19000,00 € 1.238,01 €
Die Kosten über 19.000,00 € teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.