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Für alle zivilrechten Streitigkeiten - ausgenommen aus Arbeitsverhältnissen - sind die Amtsgerichte zuständig.
Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, d.h. Sie können sich auch selbst vertreten.
Bei einem Gegenstandswert über 5.000,00 € ist das Landgericht zuständig. Hier müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt w/m vertreten lassen.
Für die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruches füllen Sie bitte das Formular Mahnbescheid Amtsgericht auf der Seite Mahnbescheid Amtsgericht aus.
Hier gelangen Sie zum Formular
Abbildung: Mahnbescheid -
Für die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruches aus einem Arbeitsverhältnis wählen Sie bitte das
Formular Mahnbescheid Arbeitsgericht.
Hier gelangen Sie zum Mahnbescheid Arbeitsgericht
Im Zweifel oder bei Problemen beim Ausfüllen senden Sie uns bitte eine Email unter info@mahnbescheid24.net
oder rufen Sie uns an unter der Rufnummer 09001 - 800808 1,99 € aus dem deutschen Festnetz; ggf. können Mobilfunkpreise abweichen.
Nach Mandatserteilung teilen wir Ihnen gerne unsere kostenfreie Internet-Telefonnummer oder Skype Telefonnamen zum telefonieren oder chatten mit.