Alternativ können Sie den Mahnbescheid telefonisch unter der Rufnummer
0711 - 505.363.44
beantragen. Alle für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides relevanten Daten werden von einem Mitarbeiter (w/m) aufgenommen. Nach Aufnahme sämtlicher Daten erhalten Sie per Email oder Telefax eine Auftragsbestätigung mit den voraussichtlichen Kosten. Unsere Bürozeiten sind von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten können Sie eine Nachricht auf Band mit Name, Anschrift und Telefonnummer hinterlassen. Wir rufen zurück.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der kostenpflichtigen Rechtsanwalts-Hotline
09001 - 800.808 *
*1,99 €/Min. aus dem dtsch. Festnetz, Mobilfunk abweichend.
Erst durch die Zustellung des Mahnbescheides an den Antragsgegner wird die Verjährung unterbrochen!
Sie können hierbei keine Fehler machen, da Ihre Eingaben vor Beantragung beim Amtsgericht durch einen Rechtsanwalt w/m geprüft und ggf. nach Rücksprache mit Ihnen berichtigt werden.
Mahnbescheide können somit alle ausfüllen.
Nur bei vollständiger Bearbeitung können wir für Sie kurzfristig einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Achtung: Wenn Sie auf Ihr Widerrufsrecht nicht verzichten wollen, können wir mit einer Bearbeitung erst 14 Tage nach Auftragserteilung beginnen.