Für alle zivilrechten Streitigkeiten - ausgenommen aus Arbeitsverhältnissen - sind die Amtsgerichte zuständig. Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, d.h. Sie können sich auch selbst vertreten.
Bei einem Gegenstandswert über 5.000,00 € ist das Landgericht zuständig. Hier müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt w/m vertreten lassen.
Amtsgerichte
Für die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruches füllen Sie bitte das Formular Mahnbescheid Amtsgericht auf der Seite Mahnbescheid Amtsgericht aus.
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