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Keine versteckte Kosten |
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Alle Kosten beeinhalten Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren, gesetzliche Umsatzsteuer. |
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Was nützt Ihnen ein Mahnbescheid ohne Vollstreckungsbescheid? Nur aus dem Vollstreckungsbescheid können Sie letztendlich die Zwangsvollstreckung betreiben. |
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Auf unsere Preise können Sie sich verlassen. Garantiert. |
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500 € |
140,96 € |
1500 € |
289,50 € |
3000 € |
479,57 € |
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700,49 € |
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921,41 € |
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1.789,39 € |
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1.952,98 € |
35000 € |
2.116,56 € |
40000 € |
2.280,15 € |
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Kosten bei Haupforderungen über 40.000,00 € teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Sämtliche Kosten sind erstattungsfähig, d.h. die Kosten werden automatisch in den Mahnbescheid aufgenommen und dem Antragsgegner aufgegeben. Wenn der Gegner weder gegen den Mahnbescheid, noch gegen den Vollstreckungsbescheid i innerhalb von 2 Wochen Widerspruch erhebt, erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid mit Ihrer Hauptforderung und den gesamten Kosten.
Im Zweifel - bevor Sie ein rechtsverbindliches Mandat an einem Rechtsanwalt erteilen - fragen Sie uns bitte nach den Kosten.
Wir erteilen Ihnen umgehend und kostenfrei eine Auskunft.
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Einfaches Mahnschreiben zum Pauschalpreis |
Wenn sich Ihr Schuldner noch nicht in Zahlungsverzug befindet, fertigen wir für Sie auf Wunsch ein einfaches Mahnschreiben zum Pauschalpreis von 50,00 € (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von z.Zt. 19% und Auslagenersatz) an.
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Druckbare Version
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